Allgemeine Leihbedingungen

Zwischen der Leihbar Bonn und der Person, die einen Gegenstand aus dem Bestand der Leihbar Bonn ausleiht, im Folgenden Entleiher*in genannt:

1. Voraussetzungen für die Ausleihe

  1. Die Ausleihe eines Gegenstands aus dem Bestand der Leihbar Bonn (Leihgegenstand) erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen:
    1. Vollständiges Ausfüllen des Registrierungsformulars auf www.leihbarbonn.de oder in einem Standort der Leihbar Bonn
    2. Anerkennung der Allgemeinen Leihbedingungen per Unterschrift auf dem vollständig ausgefüllten Ausleihformular
  2. Es besteht kein rechtlicher Anspruch, einen Gegenstand von der Leihbar Bonn ausgeliehen zu bekommen.

2. Pfand

  1. Auf wertvolle Dinge, die als solche von der Leihbar Bonn ausgezeichnet sind, wird beim Verleih Pfand erhoben. Das Pfand wird durch die Leihbar Bonn festgelegt.

3. Gebrauch und Prüfung der Leihgegenstände

  1. Die Leihgegenstände aus dem Bestand der Leihbar Bonn sind nur für den nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Nutzer sind ohne die Erlaubnis der Leihbar Bonn nicht berechtigt, Leihgegenstände einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
  2. Der Leihgegenstand wird dem/der Entleiher*in im funktionstüchtigen Zustand übergeben. Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber Leihbar Bonn sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen. Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit des Leihgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen. Der/die Entleiher*in ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen.
  3. Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, den Leihgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren. Wenn möglich, ist der Leihgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten ist der/die Entleiher*in verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser oder dergleichen) für die sichere Verwahrung des Leihgegenstandes zu verwenden. Im Falle eines Diebstahles oder Verlustes hat der/die Entleiher*in die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen anderen, gleichwertigen Gegenstand an Leihbar Bonn zu übergeben, um sein Pfand zurückzuerhalten. Gleichwertig bedeutet, dass der Ersatzgegenstand den gleichen Zweck erfüllen kann, wie der ursprüngliche Leihgegenstand.

4. Leihdauer und Rückgabe

  1. Die Leihdauer bzw. das Datum der Rückgabefrist werden bei der Reservierung oder bei der Ausleihe im Ausleihformular vermerkt.
  2. Leihgegenstände sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Ausleihzeit bewirkt, dass Leihgegenstände vielen Nutzer*innen zugänglich sind.
  3. Eine Verlängerung der Leihdauer ist nur mit Zustimmung der Leihbar vor Ablauf der Leihzeit möglich.
  4. Die Rückgabe ist spätestens am Datum der Rückgabefrist fällig. Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand in einem Standort der Leihbar Bonn an ein Teammitglied der Leihbar Bonn übergeben wurde und dieses bestätigt, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Die Rückgabe ist nur zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Standorts der Leihbar Bonn möglich.
  5. Bei verspäteter Rückgabe wird 1 € pro Öffnungstag vom Pfand einbehalten.
  6. Der Leihgegenstand muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er entliehen wurde. Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen am Leihgegenstand sind nicht zulässig. Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, zahlt die Leihbar Bonn das Pfand in voller Höhe zurück. Andernfalls kann die Leihbar Bonn das Pfand teilweise oder vollständig einbehalten. Gebrauchsüblicher Verschleiß ist davon ausgenommen.